Die Schadensfreiheitsklasse

Bei der Autoversicherung existieren verschiedene Schadenfreiheitsklassen: normalerweise von SF 1/2 bis SF 28, Fahranfänger fangen im wahrsten Sinne des Wortes sogar bei "0" an. Die Schadensfreiheitsklasse bezieht sich auf die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Kalenderjahre. Die Tarifierung beinhaltet die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) - nicht jedoch auf die Teilversicherung (Teilkasko). Der günstigste Beitragssatz für Haftpflicht und Vollkasko liegt bei 25 bis 30 %. Anfänger zahlen dagegen in der Regel weit mehr: nicht selten 230 % für Haftpflicht und 125 % für Vollkasko. Jede Autoversicherung hat ihre speziellen Tarife: Sie legt fest, in welcher Schadenfreiheitsklasse wie viel Prozent Beitrag zu zahlen sind.

Generell gilt: Bei der Autoversicherung ermäßigt sich die zu zahlende Prämie mit der Zeit. Der Autofahrer muss sich die Reduktion des Versicherungsbeitrages allerdings "verdienen". Das bedeutet: Je länger ein Autofahrer schadenfrei fährt, desto tiefer sinkt er in der Schadenfreiheitsklasse. Das bedeutet auch: Je länger ein Autofahrer schadenfrei fährt, desto geringer wird seine zu zahlende Prämie. Der Autofahrer bekommt also einen so genannten Schadensfreiheitsrabatt. Allerdings profitiert nur der Autofahrer von den Vergünstigungen, dessen Kraftfahrzeug auch auf den eigenen Namen versichert ist.

Die jeweils aktuelle Schadenfreiheitsklasse wird zu Beginn eines jeden Jahres festgelegt. Dabei wird der Schadensverlauf des Vorjahres berücksichtigt: Ist der Autofahrer unfallfrei gefahren, erfolgt eine Aufstufung, was einen geringeren Versicherungsbeitrag zur Folge hat. Der umgekehrte Fall tritt ein, wenn der Autofahrer nicht unfallfrei gefahren ist, dann erfolgt eine Abstufung, welche für den Autofahrer die Zahlung einer höheren Prämie bedeutet.

Bei Zulassung eines Wagens im Jahresverlauf gilt eine Frist von sechs Monaten, bis die Höherstufung wirksam wird. Bei Anmeldung eines Fahrzeugs nach dem 1. Juli, ist auch im darauf folgenden Jahr ein Verbleib in derselben Schadenfreiheitsklasse unumgänglich. Weitaus günstiger ist es also, sein Kfz bereits Ende Juni anzumelden.

Die Kosten selbst zu übernehmen, empfiehlt sich besonders bei vergleichsweise kleinen Schäden. In jedem Fall sollte "gegen gerechnet" werden, was günstiger ist: die Übernahme der Schadenkosten oder die "Inkaufnahme" einer Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Wer unsicher ist, kann sich vorab informieren - zum Beispiel im Internet über den Excel-Rechner der Stiftung Warentest. So genannte "Rabattretter", von einigen Versicherungen angeboten, bedeuten für den Versicherten keine Beitragserhöhung trotz Schadenfall und Rückstufung - ein nicht uninteressantes Angebot.

Fahranfänger müssen in der Regel mit der Zahlung hoher Prämien rechnen: Prozentsätze von 175 % bis 240 % je nach gewählter Versicherungsgesellschaft sind die Regel, sofern eine Versicherung direkt nach bestandener Führerscheinprüfung erfolgen soll. Gerade Anfänger sollten die verschiedenen Versicherungen vergleichen. Auswege bieten sich an: zum Beispiel über die Versicherung als Zweitfahrzeug der Eltern. Dann ist in der Regel ein Einstieg bei "nur" 120 % möglich - das entspricht SF 1/2.